Die Beschwerdegegnerin reichte mit E-Mail vom 25. November 2024 der Stadt Bern diverse Unterlagen zu. Diese stellte die Stadt Bern der Gebäudeversicherung Bern (GVB) und dem Amt für Umweltschutz (AfU) zu. Die GVB hielt in ihrer E-Mail vom 26. November 2024 fest, sie nehme zur Kenntnis, dass die beiden Lüftungsanlagen wieder voneinander getrennt worden seien und damit der zuletzt bewilligte Zustand wieder hergestellt worden sei. Seitens Brandschutz sei dieser Zustand korrekt.