3. Mit E-Mail vom 3. Oktober 2024 teilte die G.________ GmbH der Stadt Bern mit, dass der Take Away «A.________» von der bestehenden Lüftungsanlage getrennt worden sei. Zudem stellte sie den Austausch aller Filter in Aussicht. Anlässlich einer Besichtigung vor Ort am 12. November 2024 wurde festgestellt, dass die beiden Lüftungsanlagen komplett getrennt wurden, die Lüftungsanlage des Take Aways «A.________» keinen Aktivkohlefilter aufweist und sowohl im Treppenhaus als auch auf der Terrasse keine Gerüche nach Kebap festgestellt werden konnten. Die Beschwerdegegnerin reichte mit E-Mail vom 25. November 2024 der Stadt Bern diverse Unterlagen zu.