Ein durch eine Fachperson erstelltes vollständiges Lüftungskonzept, das durch den QS-Ver- antwortlichen Brandschutz auf Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept überprüft wurde. o Ein durch eine Fachperson erstellter Energienachweis. o Realistischer Zeitplan von einer Lüftungsfachfirma für die Umsetzung der Massnahmen. 5. Widerhandlungen gegen diese Verfügung sind nach Art. 50 BauG strafbar (Busse bis Fr. 40'000.-, in besonders schweren Fällen und bei Rückfall bis zu Fr. 100'000.-).