1/7 BVD 120/2025/13 2. In den Lüftungsanlagen Take Away «A.________» und «B.________» sind innert drei Monaten die geforderten, für die Anwendung geeigneten, Aktivkohlefilter einzubauen. 3. Der Vollzug der Punkte 1 und 2 ist vor Ablauf der Frist dem Bauinspektorat schriftlich zu bestätigen und es ist rechtzeitig ein Abnahmetermin zu vereinbaren.