1. Die Beschwerdegegnerin betreibt auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. I.________ im Gebäude H.________ einen Take Away «A.________». Die Parzelle liegt in der Zone mit Planungspflicht Obere Altstadt. 2. Ein Gutachten der Lüftungsanlage der Beschwerdegegnerin deckte auf, dass sowohl fachliche als auch energetische Mängel sowie Brandschutzmängel bestanden. Viele Mängel wurden dabei als kritisch eingestuft. Aufgrund dessen erliess die Stadt Bern am 19. August 2024 eine Verfügung mit folgendem Inhalt: 1. Innert drei Monaten sind die beiden Lüftungsanlagen Take Away «A.________» und «B.________» wieder vollständig zu trennen.