4/5 BVD 120/2025/12 III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 6 der Verfügung der Gemeinde Oberdiessbach vom 24. Januar 2025 wird neu angesetzt auf den 31. Mai 2026. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 600.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.