Da die Gemeinde die Frist witterungsbedingt von Ende März auf Ende Mai 2025 verlängerte, muss davon ausgegangen werden, dass der angeordnete Rückbau angesichts der Höhe des Standorts witterungsbedingt auch nicht in den kommenden Monaten (Winter 2025 / Frühjahr 2026) stattfinden kann. Die BVD erachtet es daher als angezeigt, die Wiederherstellungsfrist auf den 31. Mai 2026 anzusetzen.