Wie sowohl das AGR als auch die Gemeinde richtig ausführen, wird in diesem Gutachten einzig der Schutz des Gebäudes Nr. 85 geprüft und abgehandelt; der strittige Sitzplatz mit Stützmauern, welcher vollständig zurückgebaut werden muss, ist weder Thema dieses Gutachtens, noch liesse sich daraus schliessen, dass diese zurückzubauenden Bauten dem nötigen Gebäudeschutz vor der festgestellten Gefährdung durch Oberflächenabfluss, Hang- /Schichtwasser und Hangmuren dienen könnten. Solches ist auch nicht er- 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).