2. Der erstellte Sitzplatz ist, wie im Bauentscheid verfügt komplett, inklusive der Mauern und Steingarten zurückzubauen (gem. Skizze zur Orientierung). 3. Das Terrain ist entsprechend dem Ursprung anzupassen, es kann abgetreppt werden, doch dürfen keine Mauern verbaut werden. 4. Wenn ein Zaun erstellt wird, muss er den Anforderungen des AGR entsprechen => Holzstaketenzaun. 5. Die Auflagen aus dem Gesamtbauentscheid sind einzuhalten. 6. Witterungsbedingt kann eine Fristverlängerung zum Rückbau bis 31. Mai 2025 gewährt werden.