Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Mit Gesamtentscheid vom 29. August 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (aussenaufgestellt). Für den neuen Sitzplatz mit neuer Stützmauer erteilte es jedoch gestützt auf die negative Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 3. Oktober 2023 den Bauabschlag und verfügte diesbezüglich gleichzeitig die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands der Umgebungssituation bis am 31. März 2025. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.