1. Nachdem die Gemeinde Oberdiessbach anlässlich einer Baukontrolle vom 12. Januar 2023 auf der Parzelle Oberdiessbach Grundbuchblatt Nr. B.________ im Eigentum der Beschwerdeführerin diverse rechtswidrige Bauten feststelle, eröffnete sie mit Schreiben vom 3. Februar 2023 ein baupolizeiliches Verfahren und gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Die Beschwerdeführerin reichte am 9. März 2023 ein nachträgliches Baugesuch ein für den Einbau einer Wärmepumpe und die Sanierung des alten Gartens mit Sitzplatz. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone.