3. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Niederönz vom 16. Januar 2024 in Abweisung der Beschwerde bestätigt. 4. Das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 15. Mai 2024 wird der Gemeinde zugestellt. 5. Die Original-Baugesuchsakten der Gemeinde zum nachträglichen Baugesuch der Beschwerdeführerin vom 6. März 2024 gehen zurück an die Gemeinde. 6. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 7. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung