Die Gemeinde Niederönz bringt in ihrer Eingabe vom 2. Mai 2024 vor, sie habe Anspruch auf Parteikostenersatz. Die Angelegenheit entspreche keinem Routinefall und habe vertiefte juristische Abklärungen erfordert. Sie sei eine kleine Gemeinde und verfüge über keinen eigenen Rechtsdienst, weshalb sie auf anwaltliche Unterstützung angewiesen gewesen sei.