Die Gemeinde wird Gelegenheit haben, diese Kosten im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens erneut zu verlegen. Die verbleibenden, von der Beschwerdeführerin zu tragenden Kosten von CHF 393.50, welche die Baueinstellung inkl. Feststellung der Baubewilligungspflicht betreffen, haben beim vorliegenden Ausgang des Verfahrens weiterhin Bestand. Ziffer 8 der angefochtenen Verfügung ist damit insofern anzupassen, als die Kosten von CHF 787.00 auf CHF 393.50 reduziert werden. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Niederönz vom 16. Januar 2024 in Abweisung der Beschwerde bestätigt.