Diese Kosten betreffen sowohl die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands als auch die angeordnete Baueinstellung inkl. Feststellung der Baubewilligungspflicht, wobei mangels näherer Angaben von einer jeweils hälftigen Zuordnung dieser Kosten auszugehen ist. Die der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zugeordneten Kosten von CHF 393.50 sind damit aufzuheben. Die Gemeinde wird Gelegenheit haben, diese Kosten im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens erneut zu verlegen.