In Ziffer 8 der angefochtenen Verfügung wurden die durch die Beschwerdeführerin zu tragenden Kosten des Verfahrens auf insgesamt CHF 787.00 festgelegt (CHF 65.00 für die Sichtkontrolle vom 31. Oktober 2023, CHF 130.00 für die Gewährung des rechtlichen Gehörs, CHF 585.00 für die Wiederherstellungsverfügung und CHF 7.00 für den Auslagenersatz). Diese Kosten betreffen sowohl die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands als auch die angeordnete Baueinstellung inkl. Feststellung der Baubewilligungspflicht, wobei mangels näherer Angaben von einer jeweils hälftigen Zuordnung dieser Kosten auszugehen ist.