Da die angefochtene Verfügung hinsichtlich der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aufgrund der Einreichung des nachträglichen Baugesuchs von Gesetzes wegen dahinfällt, sind auch die diesbezüglichen Kosten aufzuheben. In Ziffer 8 der angefochtenen Verfügung wurden die durch die Beschwerdeführerin zu tragenden Kosten des Verfahrens auf insgesamt CHF 787.00 festgelegt (CHF 65.00 für die Sichtkontrolle vom 31. Oktober 2023, CHF 130.00 für die Gewährung des rechtlichen Gehörs, CHF 585.00 für die Wiederherstellungsverfügung und CHF 7.00 für den Auslagenersatz).