Das Beschwerdeverfahren BVD 120/2024/7 wird diesbezüglich als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. Daran vermag auch die von der Gemeinde vorgenommene Sistierung des Baugesuchsverfahrens aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Planungszone nichts zu ändern, wird das Baugesuch doch nach Wiederaufnahme des Verfahrens so oder so zu beurteilen sein. 4. Ergebnis und Kosten