4 BVR 2004 S. 424 E. 2. 5 Vgl. zum Ganzen Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 46 N. 6, 6a und 6b. 4/11 BVD 120/2024/7 technisch von der bisherigen Baubewilligung abgedeckt. Insgesamt ergebe sich, dass die Nutzung des Grundstücks als Lagerplatz bereits von der vorhandenen Baubewilligung erfasst sei und keine weitere Baubewilligungspflicht dafür bestehe.