Die Lagerung von Containern auf der betreffenden Parzelle entspreche der Baubewilligung vom 6. April 2023 und eventualiter einer Zwischennutzung, da die Option für die zukünftige Bebauung oder Nutzung offen bleibe und keine Änderung in planungsrechtlicher Hinsicht bewirke. Die Container stünden frei auf dem von der Baubewilligung umfassten und von ihr erstellten Schotterbett. Sie seien mit dem Erdboden nicht fest verbunden und es seien keine baulichen Massnahmen notwendig. Das Containerlager werde wöchentlich lediglich während wenigen Stunden bewirtschaftet und erreiche die Frequenz von 32 Gewerbeboxen nicht. Damit bewirke die Zwischennutzung keine relevante Nutzungssteigerung.