Als Zwischennutzung sei die Nutzung leerstehender Räume oder Flächen vor einer bereits festgelegten Nutzung gemeint. Die Dauer der Zwischennutzung sei mehr oder weniger definiert, je nach Planungsprozess für die neue Nutzung. Sie habe betreffend den Containerabstellplatz einen Mietvertrag mit der D.________ abgeschlossen mit Mietbeginn ab 16. Oktober 2023. Die Lagerung von Containern auf der betreffenden Parzelle entspreche der Baubewilligung vom 6. April 2023 und eventualiter einer Zwischennutzung, da die Option für die zukünftige Bebauung oder Nutzung offen bleibe und keine Änderung in planungsrechtlicher Hinsicht bewirke.