_ befinde sich im Gewässerschutzbereich Au und damit in einem besonders gefährdeten Bereich. Ob die massgebenden Vorschriften eingehalten seien, solle im Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Entsprechend stellte die Gemeinde die Baubewilligungspflicht für das Betreiben eines Lagerplatzes für das Aufstellen von Containern und/oder anderen Fahrnisbauten sowie das Lagern von Material während einer Dauer von mehr als 3 Monaten fest (Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung) und verfügte gleichzeitig eine sofort vollstreckbare Baueinstellung nach Art.