ren zu prüfen.4 Stellt die Baupolizeibehörde eine formelle Rechtswidrigkeit fest, so ist sie verpflichtet, die illegale Bautätigkeit zu stoppen. Sie geniesst dabei keinen Beurteilungsspielraum und hat keine Interessenabwägung vorzunehmen. Bei ruhenden oder noch nicht aufgenommenen Bauarbeiten bedeutet die Baueinstellung ein Verbot der (Wieder-)Aufnahme der Arbeiten. So kann z.B. eine Baueinstellungsverfügung ein Verbot zum Inhalt haben, (weitere) Materialien zu lagern. Die Baueinstellung stellt noch keine definitive, sondern erst eine vorläufige, vorsorgliche Massnahme dar, die unter Zeitdruck ergeht.