3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 6. März 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Baueinstellungsund Wiederherstellungsverfügung mit Erlass eines Benützungsverbots der Bau- und Infrastrukturkommission der Einwohnergemeinde Niederönz vom 16. Januar 2024 sei aufzuheben.