Sämtliche Container sowie allfällig weiteres abgestelltes Material und dergleichen sind innert drei Monaten sei Eröffnung der Wiederherstellungsverfügung zu entfernen. Innert gleicher Frist hat der Ausbau der Kofferung und damit die Wiederherstellung des ursprünglichen Terrains zu erfolgen. 4. [Strafandrohung] 5. [Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs] 6. [Androhung der Ersatzvornahme] 7. [Vorbehalt der Strafanzeige] 8. [Kosten] 9. [Eröffnung]