_ wird insbesondere aus Gründen des Gewässerschutzes (Gewässerschutzbereich Au = besonders gefährdeter Bereich) für das Abstellen und Deponieren von jeglichen Fahrnisbauten sowie Materialien, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem bewilligten Bauvorhaben gemäss Bauentscheid vom 6. April 2023 stehen und damit ausschliesslich dessen Realisierung benötigt werden, ein Benützungsverbot mit Wirkung ab Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Wiederherstellungsverfügung erlassen. Sämtliche Container sowie allfällig weiteres abgestelltes Material und dergleichen sind innert drei Monaten sei Eröffnung der Wiederherstellungsverfügung zu entfernen.