Die Einstellung der vorgenannten Bauarbeiten wird im Sinne von Art. 46 Abs. 1 BauG erlassen und ist unbesehen der Anfechtungsmöglichkeit gemäss Rechtsmittelbelehrung sofort vollstreckbar. 3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes Für die gesamte Fläche der Parzelle Nr. G._