1. Baubewilligungspflicht Das Betreiben eines Lagerplatzes für das Aufstellen von Containern und/oder anderen Fahrnisbauten sowie das Lagern von Material während einer Dauer von mehr als 3 Monaten ist baubewilligungspflichtig. 2. Baueinstellung Sämtliche Arbeiten, insbesondere das weitere Aufstellen von Containern und/oder Lagern von Material, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem bewilligten Bauvorhaben gemäss Bauentscheid vom 6. April 2023 stehen und damit ausschliesslich für dessen Realisierung benötigt werden, sind per sofort einzustellen. Die Einstellung der vorgenannten Bauarbeiten wird im Sinne von Art.