4.4.11 Folgendes festgehalten: «Nutzungen der Gewerbeboxen: Die Art der gewerblichen Nutzung der sogenannten Gewerbeboxen ist zum Zeitpunkt dieses Bauentscheids weitgehend noch unklar. Die Grundeigentümerin hat die Baupolizeibehörde über Nutzungsänderungen zu informieren, bzw. die Baubewilligungspflicht zu klären und jeweils vor Bezug die erforderlichen Bewilligungen einzuholen.» Der Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.