1. Mit Entscheid vom 6. April 2023 bewilligte die Gemeinde der Beschwerdeführerin den Neubau einer Gewerbehalle mit 32 Gewerbeboxen und 56 Aussenparkplätzen auf der Parzelle Niederönz Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle befindet sich in der Arbeitszone sowie im Gewässerschutzbereich Au. Unter den Auflagen des damaligen Entscheids wurde in Ziff. 4.4.11 Folgendes festgehalten: «Nutzungen der Gewerbeboxen: Die Art der gewerblichen Nutzung der sogenannten Gewerbeboxen ist zum Zeitpunkt dieses Bauentscheids weitgehend noch unklar.