b) Die Beschwerdegegnerschaft als obsiegende Partei ist nicht anwaltlich vertreten. Parteikosten sind daher keine zu sprechen (Art. 108 Abs. 3 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 VRPG). III. Entscheid 20 Bernhard Waldmann, Bauen ohne Baubewilligung – Von klaren und von Zweifelsfällen, S. 48, in: Schweizerische Baurechtstagung 2017; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 1b N. 8 Bst. c 21 Einsehbar unter , Rubriken «Kartenviewer, Direkter Link, Geokatalog, Grundlagen und Pla-