Das trifft zwar zu. Ein Vergleich der Luftbilder der Gemeinde mit dem neusten Luftbild des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo),21 dem sich der aktuelle Zustand gut entnehmen lässt, zeigt allerdings, dass die asphaltierte Fläche seitlich der alten Treppe kleiner war als heute, da es neben der Treppe noch eine begrünte Böschung hatte. Die gegenüber dem vorbestehenden Zustand zusätzlich asphaltierte Fläche dürfte sich daher eher im Bereich von rund 8 bis 9 m2 und nicht bloss 4 bis 5 m2, wie die Vorinstanz schätzt, bewegen. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Beurteilung der Vorinstanz, die Neuasphaltierung sei baubewilligungsfrei, zutrifft.