e) Die Beschwerdeführerin beantragt, gegen die Beschwerdegegnerschaft sei Anzeige wegen baupolizeiwidrigem Vorgehen nach Art. 50 BauG zu erstatten. Bei Art. 50 ff. BauG handelt es sich um kantonales Verwaltungsstrafrecht im Sinn von Art. 335 Abs. 2 StGB8. Vorgesehen ist unter anderem, dass Kanton und Gemeinden im Strafverfahren Parteirechte ausüben und auch hin- 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 35-35c N. 16a 7 Vgl. Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 ff.; Michel Daum, in Kommentar