b) Das streitgegenständliche Pumpenhaus misst gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerschaft im vorinstanzlichen Verfahren ca. 2.42 m in der Breite und ca. 3.07 m in der Tiefe, seine Fläche beträgt somit ca. 7.43 m2. Seine Höhe beträgt aktuell ca. 2.00 m und soll nach Fertigstellung 1.85 m betragen (1.65 m plus 0.20 m Dachaufbau). Lediglich die gegen das Grundstück Thun (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. G.________ ausgerichtete Fassade ist offen. In diese soll jedoch