1/5 BVD 120/2024/67 2.00 m. Diese Höhe solle nach der Fertigstellung der Baute 1.85 m betragen (1.65 m plus 0.20 m Dachaufbau). Somit handle es sich um eine baubewilligungsfreie Baute. 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 10. Dezember 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Abschreibungsverfügung vom 19. November 2024.