1. Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer der Parzelle Thun (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. G.________ und die Beschwerdegegnerschaft Eigentümerin der Parzelle Thun (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzellen liegen in der Zone Wohnen W2. Die Beschwerdegegnerschaft erneuerte im August 2023 die Seitenwände des sich im nordöstlichen Bereich ihrer Parzelle befindlichen Pumpenhauses.