3.3. Rückbau Vordach a) Das Vordach des nordostseitigen Anbaus der Liegenschaft der Beschwerdegegnerin (B.________ Nr. 332, Parzelle Röthenbach i.E. Grundbuchblatt Nr. F.________) ist auf das Mass gemäss den mit Baubewilligung der Gemeinde Röthenbach i.E. vom 22. April 2021 (eBau Nr. 2021-83) bewilligten Projektänderungsplänen zurückzubauen. b) Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes hat bis zum 15. November 2025 zu erfolgen. Der Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten ist der Gemeinde Röthenbach i.E. zur Kontrolle zu melden.