Der Rückbau des vergrösserten Schleppdachs auf das baubewilligte Mass ist des Weiteren geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Eine mildere Massnahme, mit der dasselbe Ziel erreicht werden könnte, ist nicht ersichtlich. Wie die Vorinstanz in ihrem Schreiben an die Beschwerdegegnerin vom 1. März 2024 bereits festgehalten hat, ist der Rückbau der unrechtmässigen Bauteile aufgrund der weitgehend unabhängigen Konstruktion auch als zumutbar zu beurteilen. Der Rückbau des vergrösserten Schleppdachs auf das baubewilligte Mass ist mit keinem grossen Aufwand verbunden.