Das öffentliche Interesse an der vollständigen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist erheblich und überwiegt die Nachteile, die der Beschwerdegegnerin durch die Wiederherstellung entstehen. Die von ihrer Seite vorgebrachten Argumente betreffen allesamt rein private Interessen, um von der rechtswidrigen Baute weiterhin profitieren zu können. So verfängt insbesondere ihr Vorbringen, dass der Rückbau des Schleppdachs zu Überflutungen und im Winter zu Schnee auf den Fahrzeugen führen würde, nicht: