schreitung der Baubewilligung fest und hielt dazu im erwähnten Schreiben vom 1. März 2024 Folgendes fest: «Es wurde folgender Sachverhalt festgestellt: - Der Bereich unter dem (eigentlich schon zu grossen) Vordach nordostseitig, wurde mit einer Holzverschalung und Plexiglasfenstern ergänzt. - Das Vordach wurde nordwestseitig nachträglich bis über die Einstellhalle gezogen. - Die Verschalung der nordwestseitigen Fassade wie bestehend über die gesamte Breite des Anbaus ergänzt Damit wurde das Volumen vergrössert und genau das Projekt umgesetzt, welches vom AGR als nicht baubewilligungsfähig zurückgewiesen wurde.»