c) Gemäss dem Foto und den dazugehörigen Ausführungen der Vorinstanz auf Seite 2 im Schreiben vom 1. März 2024 (rechtliches Gehör) liess die Beschwerdegegnerin das Schleppdach auf dem nordöstlichen Anbau offenbar bereits bei der Ausführung des Umbaus im Herbst 2021 grösser erstellen, als sie dies gemäss den bewilligten Projektänderungsplänen vorgesehen hatte. Bei der Baukontrolle am 16. Januar 2024 stellte die Vorinstanz eine noch weitergehende Über- 4/10 BVD 120/2024/66