Gewerbebauten welche vor dem 1. Januar 1980 rechtmässig erstellt wurden können geändert und erweitert werden. Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen um 30%, jedoch max. 100 m2 sind möglich. Soll die Gewerbefläche ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens erweitert werden und übersteigt die gesamte geplante Erweiterung 100m2, ist dies nur bewilligungsfähig, wenn die Erweiterung für die Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Dieses Erfordernis ist im Baugesuch nachzuweisen.