b) Gemäss den ursprünglichen Projektplänen zum Baugesuch vom 7. Januar 2021 beabsichtigte die Beschwerdegegnerin nebst der Dach- und Fassadensanierung auch den Abbruch des Anbaus auf der Nordostseite des betreffenden Gebäudes sowie dessen flächengleichen Wiederaufbau. Weiter sah sie vor, das diesen Anbau deckende Schleppdach in nordwestlicher und nordöstlicher Richtung zwecks Schaffung von neuer, gedeckter Arbeits- bzw. Abstellfläche entlang der entsprechenden Fassaden des Anbaus zu vergrössern.