9. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem holte es beim AGR eine Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2024 beantragt das AGR die Gutheissung der Beschwerde und verweist dabei auf seine im vorliegenden Fall bereits verfasste Stellungnahme vom 17. Februar 2021 sowie seine Verfügung vom 26. März 2021. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 stellte die Gemeinde Röthenbach i.E. der BVD einen Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2024 zu, worin sie sinngemäss die Abweisung der Beschwerde beantragt.