8. Gegen diese Verfügung reichte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am 5. Dezember 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Das ARE fordert die Aufhebung der Verfügung, insofern damit auf den Rückbau des Vordachs verzichtet wird. Ausserdem verlangt das ARE die Anordnung des Rückbaus des Vordachs auf das bewilligte Mass innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Entscheids der BVD.