5. Am 16. Januar 2024 fand auf dem betreffenden Grundstück eine Baukontrolle statt. Dabei stellte die Gemeinde Röthenbach i.E. fest, dass die Beschwerdegegnerin das Bauvorhaben nicht entsprechend der erteilten Baubewilligung ausgeführt und insbesondere das Schleppdach beim Anbau zu gross erstellt hat. Mit Schreiben vom 1. März 2024 gewährte ihr die Gemeinde Röthenbach i.E. das rechtliche Gehör und forderte sie auf, innerhalb von drei Monaten die unbewilligten Bauten zurückzubauen und damit den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.