nur noch die Fassaden- und Dachsanierung vorsah. Mit Verfügung vom 26. März 2021 beurteilte das AGR das Bauvorhaben positiv und erteilte die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1. 4. Mit Verfügung vom 22. April 2021 erteilte die Gemeinde Röthenbach i.E. der Beschwerdegegnerin für das angepasste Projekt die Baubewilligung. Mit dem ausgefüllten Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle 2» teilte die Beschwerdegegnerin der Gemeinde Röthenbach i.E. am 18. November 2021 mit, dass sie das Bauvorhaben gemäss der Baubewilligung ausgeführt habe.