Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Grosshöchstetten vom 31. Oktober 2024 bestätigt. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1400.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Grosshöchstetten hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 1252.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung