Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind insgesamt als knapp durchschnittlich einzustufen. So beschränkte sich der Streit auf einen Punkt der Wiederherstellungsanordnung und auch wenn dieser angeordnete Rückbau von anrechenbarer BGF zu BNF für die Beschwerdeführenden von einer gewissen Tragweite ist, so kann die Bedeutung der Streitsache entgegen deren Ansicht nicht als überdurchschnittlich eingestuft werden. Gleiches gilt für die Schwierigkeit des Prozesses, waren die zu beurteilenden Rechtsfragen doch nicht von überdurchschnittlicher, sondern höchstens von durchschnittlicher Komplexität. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4500.00 als angemessen.