Die insgesamt vorgenommenen Erweiterungen der BGF (2004 und 2023) betragen gemäss übereinstimmenden und nachvollziehbaren Angaben des AGR und der Beschwerdeführenden 154.58 m2. Davon abgezogen werden kann die beim Ausgangswert angerechnete BGF des Erschliessungsbereichs von 5.4105 m2 (Balkon mit Treppenzugang), da die Treppe inzwischen entfernt wurde und diese Fläche somit nicht mehr «als zur Erschliessung dienende Verkehrsfläche» gilt.